Vorsorge

Was passiert, wenn die eigenen Belange plötzlich nicht mehr selbst geregelt werden können und fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss?

Auf dieser Seite finden Sie wesentliche Informationen zum Thema Vorsorge. Weitere Fragen beantworten wir gerne bei einem persönlichen Gespräch.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, kann die Bestellung eines Betreuers verhindert werden. Der Vollmachtgeber muss bei der Erstellung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Die Vollmacht kann sowohl für einzelne Bereiche als auch allumfassend erteilt werden.

Es erfolgt keine Kontrolle des Bevollmächtigten, weshalb bei der Auswahl äußerste Sorgfalt angebracht ist. So kann das Risiko eines Vollmachtmissbrauchs minimiert werden. Die regelmäßige Überprüfung der Vollmacht ist genau so empfehlenswert, wie die eventuell notarielle Bestätigung.

Betreuungsverfügung

Sollte es zur Bestellung eines Betreuers kommen, kann durch eine Betreuungsverfügung eine bestimmte Person, beispielsweise der Ehepartner oder ein Kind bestimmt werden. Dabei kann auch geregelt werden, wer unter keinen Umständen die Betreuung führen soll. Üblicherweise folgt das Gericht diesen Wünschen, sollten diesen keine schwerwiegenden Gründe entgegen stehen.

Patientenverfügung

Patientenverfügungen sind ein oftmals heiß umstrittenes Thema. Es existieren verschiedene frei verfügbare Vorlagen im Internet, jedoch sollte man bei diesem sensiblen Thema über genaue Kenntnis und Vorstellung über die Tragweite haben. Patientenverfügungen sollen die Selbstbestimmung aufrecht erhalten und dem eigenen Wunsch bzw. Willen Ausdruck verleihen, sollte der Zustand der Einwilligungsunfähigkeit eintreten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Unterhaltung mit einer unserer Betreuerinnen bzw. einem unserer Betreuer.

Logo des Freistaat SachsenDiese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.