Aktuelle Informationen aus dem Betreuungsrecht
Zur Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht
(BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 – XII ZB 106/20 )
- Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 03.02.2016 – XII ZB 425/14 – FamRZ 2016, 701)
- Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Dabei ist die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB kein medizinischer Befund, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.
Wohngeldreform Änderungen ab 01.01.2020
Das Bundeskabinett hat im Mai 2019 den Gesetzesentwurf Wohngeldstärkungsgesetz beschlossen.
Im Einzelnen sieht diese Reform folgende Regelungen ab 01.01.2020 vor:
- Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen
- Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. die Belastung berücksichtigt wird
- Die Mietstufen für die Gemeinden und Kreise werden aktualisiert. Eine Mietstufe VII wird eingeführt, um höhere Mieten in einigen Gemeinten zu berücksichtigen
- Dynamisierung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommentsiwjclung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren
Die relevanten Mietstufen finden Sie in den Mietstufentabellen der einzelnen Bundesländer.
BTHG ab 01.01.2020
Das sogenannte Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert das Behinderten recht und soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Erste Änderungen traten bereits 2017 in Kraft, die vollständige Umsetzugng soll bis 2023 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen befinden sich auf der Website des KSV Sachsen.