Betreuung

Warum Betreuung?

Plötzlich und unerwartet…
Leider passiert es sehr häufig, dass Menschen aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls in die Situation kommen, nicht mehr eigenverantwortlich handeln und entscheiden zu können.

Wer wird betreut?

Betroffen sind Menschen mit einer psychischen oder seelischen Erkrankung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, denen es ganz oder teilweise unmöglich ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Wie erhält ein Betroffener einen Betreuer?

Die Beantragung eines Betreuers erfolgt entweder über den Betroffenen selbst oder kann von jedem beim zuständigen Betreuungsgericht bzw. bei den Betreuungsbehörden in den Landratsämtern angezeigt werden.

Hilfebedürftige Personen bekommen so einen gerichtlich bestellten Betreuer zur Seite gestellt, der sie in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten kann. Der Betreuer arbeitet dabei eigenverantwortlich und verfügt über eine umfassende Berufs- und Lebenserfahrung.

Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist, dass keine anderen Hilfsmöglichkeiten (Vorsorgevollmacht) zur Verfügung stehen.

Wie wird ein Betreuer ausgewählt?

Bei der Auswahl eines Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Betreuer können Angehörige, Mitarbeiter und ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins sowie freiberufliche Betreuer sein.

Was sind die Aufgaben eines Betreuers?

Die Betreuung greift je nach Bedarf als Unterstützung zum Wohl des Betroffenen und individuell nach seinen Wünschen.

Der Betreuer fungiert vor allem als Rechtsvertreter in allen Bereichen, die vom Betreuungsgericht genau benannt werden: z.B.

  • Gesundheitssorge, Organisation von Hilfen
  • im Alltag
  • Vermögenssorge
  • Vertretung vor Gerichten, Ämtern und Behörden
  • Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung

Im Allgemeinen trägt der Betreuer zur Verbesserung der Teilhabe des Betroffenen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben bei und ermöglicht ihm ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben.

Zur Erfüllung der Betreuungstätigkeiten gewährleistet der Verein:

  • die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl gut ausgebildeter Mitarbeiter für Betreuungstätigkeiten
  • die Einweisung haupt- und ehrenamtlicher Betreuer in ihre jeweiligen Aufgaben
  • Fortbildungsmaßnahmen für haupt- und ehrenamtliche Betreuer
  • die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter
  • Informationen zu Vorsorgemaßnahmen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit anderen Vereinen

Ehrenamtlicher Betreuer werden!

Menschen
begegnen
freiwillig
helfen
sozial
engagieren

Sie wollen Menschen mit Ihrer Fürsorge und Lebenserfahrung unterstützen?
Das bringen Sie mit:

  • Engagement und Verantwortungsbewusstsein
  • Verhandlungsgeschick im Umgang mit Behörden und Institutionen
  • Durchsetzungsvermögen, um die Rechte und Interessen des Betroffenen zu wahren
  • keine Berührungsängste im Umgang mit geistig, körperlich oder seelisch behinderten Menschen oder psychisch Erkrankten

Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen! Wir beraten Sie gern!

Logo des Freistaat SachsenDiese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.