Herzlich willkommen im Betreuungsverein Freiberg e.V.

WENN WIR DICHT MACHEN MÜSSEN…

…WER KÜMMERT SICH DANN?

Eine sachgerechte Finanzierung von rechtlicher Betreuung muss kostendeckend, kalkulierbar und zukunftssicher sein und bleiben! Deshalb sind die tatsächlichen Gesamtkosten zugrunde zu legen. Das beinhaltet auch Arbeitsbedingungen, die eine längerfristige Tätigkeit im Arbeitsbereich ermöglichen und eine Abdeckung des betriebswirtschaftlichen Risikos.
Dies ist bei dem vorliegenden, mit den Ländern bereits vorbesprochenen Entwurf nicht der Fall. Er orientiert sich stattdessen an den fiskalischen Interessen der Länder.


Wir fordern die Teilnehmenden der Justizministerkonferenz deshalb erneut auf
ein an den Grundsätzen des § 1821 BGB ausgerichtetes pauschales Vergütungssystem zu schaffen, das die tatsächlichen Kosten der beruflichen Betreuungsführung gewährleistet und den Zeitaufwand zugrunde legt, der dem Anspruch aller betreuten Menschen auf Unterstützte Entscheidungsfindung, Wunschermittlung, Wunschbefolgung, Kontakt und Besprechungs-pflicht unter Wahrung des Schutzprinzips gerecht wird.

Protestaktion am 28.11.2024 in Berlin und gleichzeitige bundesweite Schließungen aller Betreuungsbüros und Betreuungsvereine.

Wir bitten hiermit um Beachtung, dass der Betreuungsverein Freiberg aus gegebenen Anlass vom 27.11.- 28.11.2024 geschlossen bleibt!

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Aktuelle Rechtsprechung

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Logo des Freistaat SachsenDiese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.